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Heilmittelverordnung

Heilmittelverordnung

Es gibt unterschiedliche Krankheitsbilder, die eine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkasse möglich machen.

 

Das diabetische Fußsyndrom mit Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der unteren Extremitäten.

 

Behandlung von Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen der Füße, die mit denen des diabetischen Fußsyndroms vergleichbar sind.

 

Bei einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines neuropathischen Schädigungsbildes als Folge eines Querschnittsyndroms.

 

Nagelkorrekturspange beim eingewachsenen Nagel.