Selbstzahler

Die Podologie stellt laut Gesetz die Ausübung einer Heilkunde dar.
"Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- und gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt werden."
Diese Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung stellt jedoch keine unmittelbare Berechtigung zur vollumfänglichen Ausübung der Heilkunde dar.
Tätig werden dürfen wir, wenn Ihnen eine ärztliche Verordnung bzw. ein privates Rezept für ihre Füße vorliegt.
Was heißt das für Sie ?
Bitte bringen Sie zur Behandlung ein privates Rezept mit (diese sind meist weiß oder grün im DinA6 Format).
Ein Privatrezept ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung, deren Kosten die Krankenkasse nicht übernimmt, sondern Sie als Patient.
Was sollte auf dem Privatrezept ?
Hier ein Beispiel:
Podologische Behandlung erbeten wegen Schmerzhaften Druckstellen, eingewachsenen Nägeln, Hühneraugen, Nagelpilz oder sonstigen Beschwerdebildern am Fuß.
Dies ist wichtig damit wir Sie rechtssicher behandeln können.
